AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Memento Berlin: www.memento-berlin.de

 

1.) Geltungsbereich

 

a) Die nachfolgend aufgestellten Geschäftsbedingungen von "Memento Berlin" regeln die Recherchendienstleistung von Dr. Gabriele Bergner, nachfolgend Auftragnehmerin, mit deren Kunden, nachfolgend Auftraggeber.

 

b) Mit Unterzeichnung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die AGB an.

 

c) Gegenbestätigungen des Auftraggebers wird hiermit insofern widersprochen, als sie den AGB widersprechen.

 

2.) Umfang und Erfüllung des Auftrags

 

a) Der Umfang der zu erbringenden Leistung wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin schriftlich vereinbart. Der Vertragsabschluss bedarf der Schriftform (Fax oder Brief), in der der voraussichtliche Zeitumfang und Gegenstand der Rechercheleistung festgelegt wird. Die schriftliche Beauftragung des Auftragnehmers ist durch die Auftragnehmerin zu bestätigen.

 

b) Nach Auftragserteilung und Eingang einer Vorauszahlung wird die erste Rechercheeinheit von max. vier Stunden durchgeführt (siehe Preisliste). Nach Erhalt eines Zwischenberichts entscheidet der Auftraggeber über eine Fortsetzung der Recherche. Wird die Vorauszahlung nicht ausgeschöpft (z.B. wegen Quellenlage), wird der Restbetrag dem Auftraggeber zurückerstattet.

 

c) Wird im Laufe der Durchführung des Auftrags eine über den Vertragsgegenstand hinausgehende Leistung erforderlich, die nicht festgelegt ist, ist zusätzlich eine Vereinbarung darüber zu treffen. Diese muß in schriftlicher Form getroffen werden, in der ebenfalls die entsprechende Vergütung festgehalten wird.

 

d) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, wenn sich dies für die Erfüllung des Auftrags als notwendig erweist, nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber die Zuarbeit eines fachlich dazu qualifizierten Dritten heranzuziehen.

 

3.) Laufzeit und Zahlungsmodalitäten

 

a) Der Vertrag endet mit Erfüllung der Leistung, mit Rücktritt oder durch Kündigung, soweit gesetzlich zulässig. Schadensersatzansprüche werden durch die Ausübung des Rücktrittsrechts oder eines Kündigungsrechts nicht berührt.

 

b) Ein Rücktritt der Auftragnehmerin vom Vertrag kommt bei Vorliegen von über die gesetzlichen Rücktrittgründe hinaus gehenden Gründen in Betracht:- Es liegen Gründe vor, die die Ausführung des Auftrags unmöglich machen oder nur unter unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich machen und diese Umstände aus Sicht der Auftragnehmerin nicht vertretbar sind.- Der Auftraggeber kann wegen bestehender oder drohender Insolvenz nach Auftragserteilung die zu erwartenden Kosten der Recherche nicht tragen. In diesem Falle sind der Auftragnehmerin jedoch Auslagen oder Vergütung für die inzwischen erbrachte Leistung zu erstatten.

 

c) Das Honorar wird spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist.

 

 

4.) Fristen

 

Die vereinbarten Lieferfristen beruhen auf Erfahrungswerten. Sollten sich durch unvorhersehbare Umstände Verzögerungen für eine eventuell vereinbarte Abgabefrist abzeichnen, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ergeben sich daraus jedoch nicht. Eine etwa von Nr. 6.) c) nicht ausgeschlossene Haftung wird hiervon nicht berührt.

 

5.) Übertragung von Rechten

 

a) Der Auftraggeber erhält Daten und Datenträger zur persönlichen Nutzung. Die Verwendung unterliegt generell den für Archivgut gültigen Verordnungen bzw. Archivgesetzen. Bei Verwertung von Informationen aus Archivalien sind bestehende Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu wahren.

 

b) Bei Archivgut oder Abbildungen, die die Auftragnehmerin als Kopien oder Dateien an den Auftraggeber liefert, sind die Nutzungsrechte des Eigentümers zu berücksichtigen. Veröffentlichungen unterliegen dessen schriftlicher Zustimmung.

 

6.) Haftung

 

a) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die auf missverständliche oder lückenhafte Informationen seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind.

 

b) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Verwahrorte von Quellen und Beständen im Zuge der Recherche zu untersuchen. Eine Garantie für die Vollständigkeit kann die Auftragnehmerin aber nicht übernehmen.

 

c) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer vorsätzlichen und fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder vorsätzlichen und fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin beruhen. Der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bezieht sich nicht auf sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin beruhen. Ferner bezieht sich der Haftungsausschluss nicht auf den Fall, dass die Auftragnehmerin eine Garantie für die Richtigkeit des Ergebnisses ihrer Recherche übernommen hat. Schließlich bezieht sich der Haftungsausschluss auch nicht auf den Fall der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten), ist aber im Falle der einfachen fahrlässigen Pflichtverletzung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt, der in der Regel die Auftragssumme nicht übersteigt.

 

7.) Schlussbestimmungen

 

a) Hinsichtlich Streitigkeiten bei der Durchhrung des Auftrags kommen ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.

 

b) Sollte einer der vorgenannten Bedingungen unwirksam sein oder werden, so verlieren die anderen Bestimmungen ihre Wirksamkeit nicht.

 

c) Vereinbarungen, die von den AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.